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VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BAföG § 26; SGB X § 50, § 45
Rückforderung von Ausbildungsförderung, Grobe Fahrlässigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger …
Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879
Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, weil er schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BVerwG, U.v.14.3 2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 24).Zwar besteht insoweit auch mangels einer § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG vergleichbaren Vorschrift kein intendiertes Ermessen hinsichtlich der Rücknahme (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NStZ-RR 2013, 689 Rn. 30 ff.).
- BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93
Zulässigkeit einer Kontensperre
Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879
Maßgebend ist auch insoweit stets, wer nach dem für die Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Sparguthabens werden soll (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 - juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, U.v. 18.10.1994 - XI ZR 237/93 sowie U.v. 18.1.2005 - X ZR 264/02).Gutschriften auf dem Konto kommen - unabhängig von wem sie veranlasst sind - dem Kontoinhaber zu Gute und führen zu entsprechenden Guthabensforderungen gegen die Bank (vgl. zum Ganzen BGH, U.v. 18.10.1994 - XI ZR 237/93 - juris Rn. 11).
- BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch
Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879
Maßgebend ist auch insoweit stets, wer nach dem für die Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Sparguthabens werden soll (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 - juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, U.v. 18.10.1994 - XI ZR 237/93 sowie U.v. 18.1.2005 - X ZR 264/02). - BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; …
Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879
Maßgebend ist auch insoweit stets, wer nach dem für die Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Sparguthabens werden soll (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 - juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, U.v. 18.10.1994 - XI ZR 237/93 sowie U.v. 18.1.2005 - X ZR 264/02).