Rechtsprechung
   VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,44128
VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879 (https://dejure.org/2022,44128)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879 (https://dejure.org/2022,44128)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. November 2022 - AN 2 K 21.00879 (https://dejure.org/2022,44128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,44128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BAföG § 26; SGB X § 50, § 45
    Rückforderung von Ausbildungsförderung, Grobe Fahrlässigkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879
    Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, weil er schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BVerwG, U.v.14.3 2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 24).

    Zwar besteht insoweit auch mangels einer § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG vergleichbaren Vorschrift kein intendiertes Ermessen hinsichtlich der Rücknahme (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NStZ-RR 2013, 689 Rn. 30 ff.).

  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879
    Maßgebend ist auch insoweit stets, wer nach dem für die Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Sparguthabens werden soll (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 - juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, U.v. 18.10.1994 - XI ZR 237/93 sowie U.v. 18.1.2005 - X ZR 264/02).

    Gutschriften auf dem Konto kommen - unabhängig von wem sie veranlasst sind - dem Kontoinhaber zu Gute und führen zu entsprechenden Guthabensforderungen gegen die Bank (vgl. zum Ganzen BGH, U.v. 18.10.1994 - XI ZR 237/93 - juris Rn. 11).

  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879
    Maßgebend ist auch insoweit stets, wer nach dem für die Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Sparguthabens werden soll (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 - juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, U.v. 18.10.1994 - XI ZR 237/93 sowie U.v. 18.1.2005 - X ZR 264/02).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879
    Maßgebend ist auch insoweit stets, wer nach dem für die Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Sparguthabens werden soll (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 - juris Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, U.v. 18.10.1994 - XI ZR 237/93 sowie U.v. 18.1.2005 - X ZR 264/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht